Abbildungen :: links Österreich,
Aufnahme aus dem Jahr 2008;
rechts Bundesrepublik Deutschland, Aufnahme aus dem Jahr 2009
© andrea hitzler
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Das Verkehrszeichen 239/Sonderweg Fußgänger wurde 1953 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Abgebildet war, wie in den Nachbarländern Österreich, Schweiz, Italien und Tschechoslowakei noch heute, eine blaue Ronde mit der weißen Silhouette eines Mannes in Hut und Anzug, der rechts ein kleines Mädchen an der Hand führt. Mit Entscheidung vom 28.4.1970 wurde es durch den damaligen Bundesverkehrsminister Georg Leber abgeschafft und im Zuge der Einführung einer neuen StVO im selben Jahr gegen eine Ronde mit der Silhouette einer Frau ausgetauscht; das Kind blieb unverändert.

Vorausgegangen war eine zehn Jahre dauernde Kampagne zur Abschaffung dieses Verkehrszeichen unter maßgeblicher Beteiligung der »Bild«-Zeitung. Man war der Ansicht, dieses Zeichen könne bei einem Kind die Annahme bestärken, es sei nichts dabei, mit einem Fremden spazieren zu gehen. Allerdings belegt keine Statistik, dass seit 1970 in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl sexuell motivierter Straf- und Gewalttaten von Männern gegenüber Kindern im Vergleich zu den Nachbarländern deutlich abgenommen hat.

In einigen anderen Verkehrszeichen blieb der Mann mit Hut bis zur Einführung eines neuen Verkehrszeichenkatalogs im Jahr 1992 erhalten und ist auch heute noch häufig zu sehen (so z.B. Fußgängerunterführung, Fußgängerüberweg ...). Im Zuge der Änderungen der StVO 1992 wurden die Darstellungen von Personen stark stilisiert und somit gehört auch der Hut der Vergangenheit an.